Die Deputierten nehmen teil an Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere an Entscheidungen über die Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplanes und über Änderungen in der Organisation ihrer Behörde, an der sachlichen Erledigung von Beschwerden von allgemeiner Bedeutung und an Vorschlägen, die von den Behörden für die Ernennung und Beförderung von Beamten gemacht werden.
Die Deputierten haben für die Bereiche, in denen sie Mitwirkungsrechte besitzen, das Recht zur Einsicht in die Akten der Behörde, der sie angehören, soweit dem Bekanntwerden des Inhaltes nicht gesetzliche Vorschriften oder das Staatswohl entgegenstehen.